Alarmierendes Dilemma für Filial-Chef
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Polizei muss immer wieder wegen defekter Sicherheitsanlage im Lebensmitteldiscounter ausrücken – Marktleiter steht vor Gericht
Pforzheim. Beim Missbrauch von Notrufen kennen Polizei und Justiz normalerweise kein Pardon. Im Fall des Marktleiters eines Lebensmitteldiscounters in der Region Mühlacker machte das Amtsgericht Pforzheim eine Ausnahme. Er war wohl zwischen die Mühlen eines verantwortungslosen Vorgesetzten und eines inkompetenten Sicherheitsdienstes geraten, als er genervt den x-ten Fehlalarm in seiner Filiale nicht ausschaltete. Das Gericht stellte am Donnerstag das Verfahren gegen eine Geldauflage von 250 Euro ein.
Wer beim Vorwurf des Missbrauchs von Notrufen an das typische Szenario aus amerikanischen Highschool-Komödien denkt, bei dem ein Schüler den Feueralarm auslöst, um sich einer Klassenarbeit zu entziehen, hätte bei der gestrigen Verhandlung vor Richter Ingo Henze komplett daneben gelegen. Mitte Mai und Mitte Juni des vergangenen Jahres hatte der Marktbetreiber trotz des Wissens um einen Defekt die Sicherheitsanlage scharf gestellt. Jedes Mal riefen daraufhin zu spätabendlicher Stunde Sirenengeheul und rote Signalbeleuchtung Polizei und Anwohner auf den Plan – immer umsonst, von einem Einbrecher war weit und breit keine Spur. Wer ebenfalls fehlte, war der Marktleiter, der dem falschen Spuk schnellstmöglich ein Ende hätte bereiten müssen. Eine Unterlassung, die ihn ins Visier der Staatsanwaltschaft rückte. Der Strafbefehl über eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 65 Euro machte dem säumigen Filialchef deutlich, wie ernst die Sache ist.
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