Ärzte verschreiben süchtiger Frau Schmerzpflaster
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Wirkstoff ausgekocht und mit der Spritze in die Vene gejagt
Pforzheim. Es war wohl ein Lebensrettungsimpuls, der die 34-jährige Angeklagte am Freitag dazu trieb, das Schöffengericht unter Vorsitz von Udo Pawlischta um die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt zu bitten. „Sie hat die Reißleine gezogen“, sagte ihre Verteidigerin Jutta Götz. Angeklagt war die Frau wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Betruges und Erschleichens von Medikamenten.
123-mal hatte sie Ärzte in Pforzheim und in der Region aufgesucht und um Schmerzpflaster für ihre Rückenbeschwerden gebeten. Meist bekam sie die opiathaltigen Pflaster problemlos verschrieben. Sie schnitt sie auf, erhitzte den Inhalt und spritzte ihn in die Vene. Auf den Gedanken, einmal die Arme der Patientin auf Einstichstellen hin zu überprüfen, kam offensichtlich keiner der Ärzte, wie Verteidigerin Götz anmerkte. Sie sprach von einer „Mitbahnung“ durch die Ärzte und auch der Apotheken. Der Krankenkasse war ein Schaden von 35000 Euro entstanden.
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