Abwesenheit schützt vor Strafe nicht

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Zwei Angeklagte schwänzen ihre Verhandlungstermine vor dem Maulbronner Amtsgericht und werden dennoch belangt

Maulbronn. Einem Mann wird vorgeworfen, er habe seine Vermieterin schikaniert und körperlich attackiert. Ein anderer bestellt – laut Anklage – unter den „geklauten“ Daten einer Kieselbronnerin im Internet ein iPhone, das er in Ötisheim abholt. Was haben diese beiden Herren gemein? Sie sind am Dienstagnachmittag beide nicht zu ihren Verhandlungen vor dem Maulbronner Amtsgericht erschienen.

Es sei „furchtbar kompliziert zu entscheiden“, was man mache, wenn ein Angeklagter seiner Ladung zur Hauptverhandlung nicht folge, machte Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner deutlich. Eine Möglichkeit bestehe darin, den Angeklagten vorführen zu lassen – was zumindest bei dem wegen Computerbetrug geladenen Mann aus Berlin, der sich mutmaßlich durch falsche Angaben ein iPhone im Wert von 1040 Euro besorgt hatte, nicht zeitnah realisierbar gewesen wäre.

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