74-Jähriger muss ins Gefängnis
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Angeklagter hält es für normal, Kinderpornos zu besitzen
Enzkreis/Pforzheim (weg). Die Schöffin erbleichte, als Staatsanwalt Marius Walz die Anklage verlas. Die Männer am Richtertisch bissen die Zähne zusammen. Es war schwer erträglich, was Walz vortrug. Filme und Fotos von Babys, gerade einmal sechs Monate alt, in die Männer eindrangen, vierjährige Mädchen, denen Ähnliches geschah, missbrauchte kleine Buben, zu nicht beschreibbaren Handlungen gezwungen. All solches „Anschauungsmaterial“ hatte der angeklagte 74-Jährige besessen und an Gleichgesinnte weitergeschickt. Schuldgefühle empfand er beim Betrachten des Entsetzlichen nicht. „Das ist doch normal“, hatte er seinem Verteidiger Reinhold Berg gesagt. „Das machen doch alle.“ Ja, vielleicht alle, die sich, wie er, in derartigen Internetforen bewegten. Wobei er, wie er betonte, „so etwas nie gemacht“ habe. Dass er seine eigenen Söhne fotografierte, die sehr Merkwürdiges mit ihrer Mutter tun mussten, und die Bilder weiter verschickte, fand er eher „spaßig“. Nur sei der jüngere Sohn dafür „nicht so offen gewesen“.
Seit 27 Jahren beschäftigt der selbstständige Handwerksmeister mit eigenem Geschäft die Justiz. Immer wieder nur mit Kinderpornografie; Besitz und Weitergabe. Mehrfach wurde er bestraft, mit Geld- und Bewährungsstrafen, zuletzt in Maulbronn mit einer Strafe ohne Bewährung. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik verhängte am Dienstag die nächste Haftstrafe: zweieinhalb Jahre ohne Bewährung.
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