40-Jähriger bekommt letzte Chance

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Wegen Volksverhetzung vor Gericht: Angeklagter zieht Berufung zurück

Pforzheim. „Scheiß Ausländer!“, hatte der inzwischen 40 Jahre alte Angeklagte am 26. August 2018 in Eutingen zu einem 20-Jährigen gesagt, der bat, er möge die Musik leiser stellen. Denn der Angeklagte feierte gerade mit Freund und Freundin und hatte dazu die passende Musik laufen. Laut. Eine Gruppe junger Leute, die meisten davon Azubis, darunter der 20-Jährige mit Migrationshintergrund, „tagte“ auf dem Schulhof. Dort wollten sie auch bleiben und nicht vom Hausmeister verjagt werden. Daher die Bitte, die Musikbox leiser zu machen. „Verpisst euch, wenn’s dir nicht passt“, sagte der Angeklagte. „Ihr seid überflüssig. Schafft alle nix! Zu Hitlers Zeiten wärt ihr vergast worden.“

Das hätte der Mann nicht sagen sollen. Wegen Volksverhetzung wurde er am 17. Juni vergangenen Jahres zu zehn Monaten Haft verurteilt. Da noch Bewährungsstrafen von drei und sechs Monaten offen standen, war an eine neuerliche Bewährung nicht mehr zu denken. Auch sein Vorstrafenkonto ist nicht eben blütenweiß; es enthält insgesamt 14 Einträge.

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