28-Jähriger muss fünf Jahre ins Gefängnis
Archiv
Pforzheim (weg). Mit geschlossenen Augen und grau gewordener Gesichtsfarbe hörte der 28-jährige Angeklagte das Urteil der Großen Strafkammer: Fünf Jahre Haft wegen räuberischer Erpressung, versuchter räuberischer Erpressung, wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie sexueller Nötigung. Danach wartet auf ihn die Sicherungsverwahrung. Vom Vorwurf des ursprünglich angeklagten erpresserischen Menschenraubes war zuvor schon Staatsanwältin Regina Schmid in ihrem Plädoyer abgerückt.
Wie berichtet, war der Angeklagte in der Nacht zum 9. Mai gewaltsam in eine betreute Jugendeinrichtung eingedrungen, hatte dort einem alten Bekannten befohlen, sich vor ihm niederzuknien, hatte sich entblößt und dem 20-Jährigen sein Glied ins Gesicht gedrückt. Dann musste der verängstigte Mann binnen 20 Sekunden die Haustür öffnen, um den Bruder des Geschädigten und einen weiteren Freund einzulassen. Jede Sekunde mehr sollte 100 Euro kosten. So kamen 4500 Euro zusammen. Als Anzahlung musste er sein Handy im Wert von 700 Euro hergeben. Dann musste er wieder knien und bekam Ohrfeigen. Keiner der Bewohner hatte es gewagt, die Polizei anzurufen oder zu flüchten. Der Spuk war erst am Morgen beendet.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen