23-Jährige zu Haftstrafe verurteilt

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Vier Jahre und sechs Monate Gefängnis nach Messerattacke auf den Schwager

Gitterstäbe am Eingang des Karlsruher Gerichtsgebäudes: Hinter Gitter muss auch die junge Frau, die in Dürrmenz auf ihren Schwager eingestochen hat.

Gitterstäbe am Eingang des Karlsruher Gerichtsgebäudes: Hinter Gitter muss auch die junge Frau, die in Dürrmenz auf ihren Schwager eingestochen hat. Foto: Viehweg

Mühlacker/Karlsruhe (weg/the). Das Schwurgericht in Karlsruhe hat gestern eine 23-Jährige, die am frühen Morgen des 9. März auf offener Straße in Dürrmenz auf ihren damaligen Schwager eingestochen hat, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Angeklagte in der fraglichen Nacht bewusst ein Messer mitgenommen für den Fall, dass ihr Schwager bei dem Treffen anders reagieren sollte als erhofft, sich also nicht bei ihr entschuldigen würde. Angst sei nicht die Triebfeder gewesen, sonst hätte die von der Frau initiierte Verabredung nicht in der Nacht über die Bühne gehen müssen, so das Gericht. „Notwehr sieht anders aus“, sagte Vorsitzender Richter Leonhard Schmidt, der die Einlassungen der Angeklagten wenig überzeugend fand.

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