Jugendsozialarbeit: Beschluss hat Bestand
Mühlacker
Regierungspräsidium entscheidet über Widerspruch des OB: Stadt Mühlacker darf, wie von der Mehrheit im Gemeinderat gewollt, die Schulsozialarbeit und mobile Jugendarbeit in Eigenregie organisieren. Das Subsidiaritätsprinzip sei in diesem Fall nicht entscheidend.

Mühlacker/Karlsruhe. Die Stadt Mühlacker darf die Jugendsozialarbeit, also die Schulsozialarbeit und mobile Jugendarbeit, in Eigenregie organisieren. Der mehrheitlich gefasste Beschluss des Gemeinderats sei nicht zu beanstanden, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden.
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