In städtischen Einrichtungen gilt weiter die Maskenpflicht
Mühlacker
Mühlacker Stadtverwaltung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an den Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus fest.

Die Mühlacker Stadtverwaltung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an den Vorsichtsmaßnahmen gegen das Coronavirus fest. Archivfoto (vh)
Mühlacker. Ungeachtet der allgemeinen Lockerungen, die am Sonntag greifen, wird die Stadt Mühlacker im Rathaus und in den Verwaltungsaußenstellen sowie in anderen Einrichtungen wie Bibliothek, Jugendhaus, Museen und Uhlandbau die Maskenpflicht bis auf weiteres beibehalten. Zulässig seien, heißt es in einer Mitteilung, medizinische Masken oder FFP2-Masken. Diese Regel gelte auch für kulturelle Veranstaltungen der Stadt und der Volkshochschule in den genannten Einrichtungen.
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