Martinimarkt-Knöllchen ärgert Besucherin

Mühlacker

Eine Autofahrerin kassiert im Rahmen des Festwochenendes mit verkaufsoffenem Sonntag in der Mühlacker City eine „Vertragsstrafe“. Unabhängig von der wohl eindeutigen Rechtslage wirft der Fall die grundsätzliche Frage nach Gratisparken an besonderen Aktionstagen auf.

Ein Knöllchen von Park&Control ärgert die betroffene Besucherin einer Großveranstaltung in Mühlacker. Das Citymanagement will vor dem Hintergrund des konkreten Falls ausloten, ob an besonderen Wochenenden Ausnahmen von der gängigen Parkregelung auf der Fläche zwischen „Woolworth“ und „Denns“ umgesetzt werden können. Foto: Disselhoff

Ein Knöllchen von Park&Control ärgert die betroffene Besucherin einer Großveranstaltung in Mühlacker. Das Citymanagement will vor dem Hintergrund des konkreten Falls ausloten, ob an besonderen Wochenenden Ausnahmen von der gängigen Parkregelung auf der Fläche zwischen „Woolworth“ und „Denns“ umgesetzt werden können. Foto: Disselhoff

Mühlacker. Eine Wiernsheimerin hat Post bekommen, über die sie sich mächtig ärgert. Sie soll an das Unternehmen Park&Control 37 Euro bezahlen, weil sie den Parkplatz zwischen den Händlern „Woolworth“ und „Denns“ in der Mühlacker Innenstadt genutzt hat, ohne die Parkgebühren zu bezahlen. Gemessen an der Rechtslage dürfte der Fall klar sein. Die Frau wird deshalb vermutlich auch nicht drumherum kommen, die fällige „Vertragsstrafe“ zu überweisen. Doch das Parkärgernis wirft dennoch Fragen grundsätzlicher Art auf. Als ungerecht empfindet die Autofahrerin das Knöllchen nämlich vor allem deshalb, weil sie im Rahmen des Martinimarkts und dem zeitgleich stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag nicht an einem gewöhnlichen Tag zu Besuch in Mühlacker war.

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