(Hobby-)Archäologen fürchten Schatzjäger
Mühlacker
Verdachtsfall auf Gemarkung Mühlacker erweist sich als harmlos, doch „Raubgräberei“ ist auch im Enzkreis ein wiederkehrendes Phänomen. Denkmalschutz und Historisch-Archäologischer Verein erinnern an die gesetzlichen Vorgaben. Funde zu unterschlagen, ist kein Kavaliersdelikt.
Illegale Schatzjäger auf Gemarkung Mühlacker? Im konkreten Fall hat sich der Verdacht von Manfred Rapp (auf dem unteren Foto links) zerstreut, der in der Nähe des Fundorts südlich der Waldäcker gemeinsam mit Wolfgang Rieger vom Historisch-Archäologischen Verein Scherben römischer Amphoren und Tegulae, auch „Leistenziegel“ genannt, präsentiert. Fotos: Weimper, Adobe-Stock/KseniyA
Mühlacker. Treiben illegale Schatzjäger auf Gemarkung Mühlacker ihr Unwesen? Der Dürrmenzer Manfred Rapp, Beauftragter für archäologische Denkmalpflege im Enzkreis, ist auf einem Feld zwischen Mühlacker und Illingen auf vermeintlich verdächtige Sondengänger gestoßen. Doch auch wenn sich dieser Fall letztlich als harmlos erweist, sehen das Landesdenkmalamt und der Historisch-Archäologische Verein Mühlacker in der privaten Goldgräbermentalität – teilweise ohne die notwendigen Genehmigungen – ein großes Problem.
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