Fahrradparkhaus: Verfahren lief korrekt
Mühlacker
Rechtliche Prüfung ergibt: Stadt Mühlacker hat wegen der Maße der Abstellplätze keine Handhabe gegen den Bauherrn und Betreiber V-Locker. Anwalt sieht auch keinen Verstoß gegen das Vergaberecht. OB-Stellvertreter Bächle hält die Überprüfung für wichtig: „Es herrscht Klarheit.“
Passt’s oder passt’s nicht? Bei der Vergabe des Auftrags für das Fahrradparkhaus am Bahnhof ist laut einem Anwaltsbüro alles mit rechten Dingen zugegangen. Symbolfoto: Archiv
Mühlacker. Die Diskussion um Sinn oder Unsinn des Fahrradparkhauses am Bahnhof in Mühlacker, das für manche Modelle zu eng bemessen ist, hält an. Doch rein juristisch gesehen ist der Fall vom Tisch. Die rechtliche Stellungnahme des beauftragten Rechtsanwaltsbüros, informierte am Dienstagabend in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats Oberbürgermeister Frank Schneider, sei am selben Tag eingegangen mit dem Ergebnis, dass es keinen Verstoß gegen das Vergaberecht und auch keine sonstigen Ansprüche der Stadt gegenüber der beauftragten Firma V-Locker gebe.
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