Es gelten strenge Regeln im Schilderwald
Mühlacker
Parteien, die im Vorfeld der Bundestagswahl Plakate aufhängen, müssen vor allem darauf achten, dass die Werbung nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Städte und Gemeinden kontrollieren und sanktionieren im Bedarfsfall.
Auflagen gibt es für Parteien, die Wahlplakate aufhängen, einige. Kontrolliert wird vom städtischen Vollzugsdienst, manchmal aber auch von Bürgern. Fotos: Fotomoment
Mühlacker. Sie sind die Klassiker des Wahlkampfes, verknüpfen kernige Sprüche mit freundlich lächelnden oder fokussiert dreinblickenden Gesichtern: Wahlplakate prägen derzeit das Bild in den Städten und Gemeinden und präsentieren die Köpfe, die für den 23. Februar ihren Hut in den Ring geworfen haben. Doch was ist eigentlich erlaubt beim „plakativen“ Kampf um den Einzug in den Bundestag?
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