Die neue Freiheit stiftet auch Verwirrung
Mühlacker
Der 3. April ist eine Zäsur in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen. Sichtbare Lockerungen gibt es in vielen Bereichen. Zum Beispiel beim Tragen von Masken. Allerdings gelten in nicht wenigen Einrichtungen besondere Regeln – etwa in Schulen, Kitas, Pflegeheimen und Kliniken.

Mühlacker. Seit Sonntag macht sich Deutschland locker, wobei in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten, um die Ausbreitung von Corona in Schach zu halten. In Baden-Württemberg sind die Schutzmaßnahmen weitgehend zurückgefahren. Auf der Internetseite des Landes heißt es zur Begründung der Lockerungen: „Weder liegt derzeit eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität vor noch eine konkrete Gefahr der Überlastung der Krankenhauskapazität.“ Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibe allerdings erhalten, so die Landesregierung. Und wie sieht die wiedergewonnene Freiheit in der Region aus?
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