Banner-Werbung am B10-Steg ist nicht mehr erlaubt

Mühlacker

Banner-Werbung am B10-Steg ist nicht mehr erlaubt

Mühlacker (the). Auf Nachfrage hat die Stadtverwaltung Mühlacker bestätigt, dass am Fußgängersteg über die B10 beim Rathaus keine Werbebanner für Veranstaltungen mehr zugelassen sind. In der Vergangenheit seien, teilte die Pressestelle mit, die Transparente, die in aller Regel auf größere Veranstaltungen im Stadtgebiet hingewiesen hatten, vonseiten der Kommune ohne ein besonderes Genehmigungsverfahren geduldet worden.

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