Auch in Mühlacker: Entscheidung über Grundsteuer naht

Mühlacker

Auch in Mühlacker müssen die neuen Hebesätze noch festgezurrt werden. Nun soll der Verwaltungsausschuss eine Empfehlung an den Gemeinderat aussprechen. Kämmerin Martina Rapp erinnert in der Sitzungsvorlage daran, dass es zu teils deutlichen Verschiebungen kommt.

Lediglich für rund neun Prozent der Grundstücksbesitzer wird sich durch die Steuerreform fast nichts ändern, für alle anderen wird es günstiger oder spürbar teurer. Foto: Fotomoment

Lediglich für rund neun Prozent der Grundstücksbesitzer wird sich durch die Steuerreform fast nichts ändern, für alle anderen wird es günstiger oder spürbar teurer. Foto: Fotomoment

Mühlacker. In allen Kommunen wird dieser Tage um die Festsetzung der neuen Grundsteuerhebesätze gerungen. Am Montagabend soll der Verwaltungsausschuss in Mühlacker eine Empfehlung an den Gemeinderat aussprechen. Die Stadtverwaltung schlägt vor: „Die Hebesatzsatzung, gültig ab dem 1. Januar 2025, wird mit den Grundsteuerhebesätzen für die Grundsteuer A in Höhe von 360 Prozent und Grundsteuer B in Höhe von 230 Prozent beschlossen.“

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