Ärger über zugeparkte Ladestationen

Mühlacker

Mühlacker. Der gemeindliche Vollzugsdienst kontrolliere die Parkberechtigung an den Ladestationen für Stromautos im Rahmen der normalen Streifen, das gehöre zum täglichen Aufgabenkatalog, schreibt die Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Es handle sich in diesen Fällen um allgemeine Parkverstöße, die nicht ausdifferenziert erfasst werden könnten. Eine Auswertung nach Falschparken an diesen Ladestationen sei nicht möglich.

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