Phantom-Pavillon und ein Bein im Gefängnis

Maulbronn

30-Jährige soll Waren im Internet bestellt und nicht bezahlt haben. Als mögliche Bewährungsbrecherin steht für sie viel auf dem Spiel.

Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vor dem Maulbronner Amtsgericht vehement. Foto: Archiv

Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vor dem Maulbronner Amtsgericht vehement. Foto: Archiv

Maulbronn. „Das ergibt doch alles keinen Sinn“, stellte Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner am Dienstag gleich mehrfach fest. Dabei hörte sich der Sachverhalt so einfach an: Die 30-jährige Angeklagte soll online bei Möbel Höffner einen Pavillon für ihren Garten – Wert: 419 Euro –auf Rechnung bestellt, dabei den Namen ihres Bruders benutzt haben. Der Lieferant hat für diesen Auftrag nie einen Cent gesehen – was ein klarer Betrug wäre. Für die junge Frau steht viel auf dem Spiel: Sie wurde bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt und steht unter Bewährung. Bei einer Verurteilung könnten diese Bewährungen widerrufen werden, und sie müsste ins Gefängnis, erklärte der Amtsgerichtsdirektor.

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