Dreister Kunstraub: Putzhilfe bestiehlt Auftraggeber

Maulbronn

Amtsgericht verurteilt 57-Jährige, weil sie einem älteren Ehepaar Bilder, Schmuck und mehr im Wert von 75000 Euro gestohlen haben soll.

Die Angeklagte hat ein schlechtes Gewissen und eine Menge Schulden. Archivfoto: Disselhoff

Die Angeklagte hat ein schlechtes Gewissen und eine Menge Schulden. Archivfoto: Disselhoff

Maulbronn. Eigentlich war die Ausgangslage so weit geklärt: Eine 57-jährige Pforzheimerin soll, beschäftigt als Putzhilfe, aus einem Haus im östlichen Enzkreis Gemälde, Schmuck und andere Wertsachen für insgesamt rund 75000 Euro gestohlen haben. Die Angeklagte war schweigsam, aber geständig. Trotzdem zog sich die Verhandlung vor dem Amtsgericht Maulbronn in die Länge, immer wieder kamen neue Details zutage. Am Ende verhängte Richter Dr. Bernd Lindner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit – und vieles blieb ungeklärt.

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