WTB-Klage scheitert erneut

Lokalsport

Tennishallen dürfen ihre Pforten weiterhin nur im beschränkten Rahmen öffnen.

In Tennishallen ist wegen des Infektionsschutzes weiterhin keine Vollbelegung möglich.Foto: lh

In Tennishallen ist wegen des Infektionsschutzes weiterhin keine Vollbelegung möglich.Foto: lh

Stuttgart/Enzkreis (pm/lh). Der Württembergische Tennisbund (WTB) hält die Corona-Einschränkungen für die eigene Sportart schon lange nicht mehr für verhältnismäßig und hat sich deshalb zum zweiten Mal an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gewandt. Erneut war die Klage aber nicht erfolgreich, wie es in einer Mitteilung heißt. Gefordert hatte der WTB, dass Vereine in ihren Hallen alle Plätze nutzen dürfen. Aktuell können in geschlossenen Räumen nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten gemeinsam spielen. Sowohl der WTB als auch Hallenbetreiber wie etwa die Tennisfreunde Lienzingen sind aber der Ansicht, dass dort aufgrund der großen Fläche die Ansteckungsgefahr gering ist. TF-Vorsitzender Wolfgang Denk beteuerte kürzlich im MT-Interview, dass man etwa beim Einzel im Tennis jederzeit ausreichend Abstand zueinander einhalten könne, auch bei einer Vollbelegung der Halle. Dass der VGH nicht auf die individuellen Gegebenheiten der Sportart eingegangen sei, bezeichnet der WTB als „unbefriedigend“. Das Gericht sei der Ansicht, dass sich Spieler vor allem bei Abläufen vor und nach dem Spiel ungewollt nahekommen könnten und das Infektionsrisiko hoch sei.

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