Tierwohl soll nicht zu kurz kommen

Lokalsport

Stuttgart/Enzkreis (pm). Dass für Pferdesportler und ihre Aktivitäten die Corona-Verordnung in der gleichen Form gilt wie auch in anderen Sportarten, ist im Hinblick auf den Infektionsschutz keine Überraschung. Doch trotz aller Auflagen müsse „die tierschutzgerechte Versorgung, Pflege und Bewegung von Tieren aus Gründen des Tierwohls sichergestellt sein“. Darauf weist der Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V. in einer Mitteilung hin. Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr gelte demnach nicht, wenn man sich in dieser Zeit um Pferde kümmern müsse.

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