Singer ist Kopf des Schiedsgerichts

Lokalsport

Pforzheim/Karlsruhe (rk). Im Frühjahr wurde Philippe A. Singer zum Vorsitzenden des Turngaus Pforzheim-Enz gewählt, seit kurzem bekleidet er auch ein Amt im Badischen Turner-Bund (BTB): Vom Hauptausschuss des BTB wurde der 41-Jährige für drei Jahre zum Vorsitzenden des Landesschiedsgerichts berufen. Dabei kommt Singer seine berufliche Erfahrung als Rechtsanwalt zugute. Das Landesschiedsgericht fällt bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Satzungen, Ordnungen, Beschlüssen von Organen und Ausschüssen, Ungereimtheiten zwischen Verband, Turngauen und Mitgliedsvereinen einen nicht anfechtbaren Schiedsspruch. Ausnahmen sind dabei Verstößen gegen die Anti-Doping-Ordnung. So ist das dreiköpfige Gremium beispielsweise die letzte Instanz, wenn Vereine gegen Wettkampfresultate Protest einlegen und danach die Entscheidung des Landesfachausschusses anfechten möchten.

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