Neue Verordnung: Was jetzt für den Amateur- und Freizeitsport gilt

Lokalsport

Altersgrenze für Sonderrechte hat sich von 14 auf 13 Jahre verschoben.

Symbolfoto: Huber

Symbolfoto: Huber

Enzkreis (pm/lh). Wer Amateur- oder Freizeitsport betreiben will, der muss auch nach Inkrafttreten der neuen, nun bundeseinheitlichen Corona-Verordnung am vergangenen Samstag, die Inzidenz im Auge behalten. Im Enzkreis beispielsweise liegt diese schon seit einigen Tagen über 200. Relevant sind allerdings Schwellen von Werten über 100, unter 100 und unter 50. Neu ist außerdem, dass Kinder nicht mehr bis 14, sondern nur noch bis 13 Jahre Sonderrechte bekommen.

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