Neue Corona-Verordnung in BW: Was jetzt im Tennis erlaubt ist
Lokalsport
Außenanlagen dürfen bei Inzidenz von über 100 noch genutzt werden.

Symbolfoto: Huber
Enzkreis (pm/lh). An diesem Montag hat die hiesige Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Darauf hat prompt der Württembergische Tennis-Bund (WTB) mit einer Übersicht reagiert, die zeigt, was bei welcher Sieben-Tages-Inzidenz beachtet werden muss.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen