Stützmauern stehen rechtlich auf unebenem Grund
Knittlingen
Knittlingen. Der Technische Ausschuss des Knittlinger Gemeinderats hat sich am Dienstag unter anderem mit der Frage befasst, ob ein Bauherr, der im „Knittlinger Kreuz“ Vorgaben des Bebauungsplans umgangen hat, nachträglich eine Genehmigung für unzulässigerweise errichtete Stützmauern erhält.
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