Knittlingen (cb). Der Knittlinger Gemeinderat hat per einhelligem Votum eine Änderung des Bebauungsplans „Knittlinger Kreuz“ als Satzung beschlossen. Eingriffe in den ursprünglichen Plan seien nötig gewesen, da potenziellen Betrieben teilweise größere Flexibilität in Bezug auf die Bebauung der Gewerbegrundstücke eingeräumt werden müsse, so das Bauamt. Zuletzt habe im Spätjahr 2020 ein Baumarkt Interesse an einem Areal im Bereich der Böschungsbauplätze Richtung Bundesstraße gezeigt, berichtete Amtsleiter Kai Uwe Lang. Obwohl das Signal an die Firma gesandt worden sei, dass die Stadt die erforderlichen Verschiebungen der Baufenster realisieren könne, habe der Interessent letztlich doch abgesagt. „Das tut weh“, sagte Lang unumwunden.
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