Keine Meldestelle für Whistleblower in Knittlingen

Knittlingen

Knittlingen. Die EU hat mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie Vorgaben gemacht, wie interne Hinweisgeber geschützt werden sollen. Das Land Baden-Württemberg erlässt hierzu momentan ein entsprechendes Landesgesetz. Nach den Entwürfen ist es für Kommunen unter 10000 Einwohner nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Meldestellen, ob intern oder extern, eingerichtet werden. „Die Einrichtung einer solchen Meldestelle wäre freiwillig“, sagte der Knittlinger Bürgermeister Alexander Kozel in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Die Kosten für eine freiwillige Einrichtung bezifferte er auf 129 Euro netto monatlich. Die Stadtverwaltung empfahl, die gesetzliche Möglichkeit des Landes zu nutzen und keine Meldestelle einzurichten. Der Gemeinderat konnte sich mit dieser Vorgehensweise offenbar anfreunden. Fragen oder eine Diskussion gab es nicht, dafür ein einstimmiges Ja zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. cb

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