Antennenträger scheidet die Geister

Knittlingen

Knittlingen. Bei Bauvorhaben, die häufig auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen, gibt das Gremium seine Einschätzung ab, die Entscheidung trifft aber letztlich das Landratsamt. Unterschiedliche Auffassungen gab es zuletzt, was die Errichtung eines gut 41 Meter hohen Antennenträgers auf Gemarkung Knittlingen angeht. Hier sah die Knittlinger Verwaltung einen Konflikt mit dem Flächennutzungsplan, der das Gelände, auf dem der Mast mit Outdoorsystemtechnik entstehen soll, dem Natur- und Landschaftsschutz zuschreibt. Das Einvernehmen wurde daraufhin versagt. Schriftlich teilte das Landratsamt aber nun mit, dass dieses Versagen rechtswidrig sei, da die Belange des Bauherren höher zu bewerten seien. „Wir haben hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen“, sagte Bürgermeister Alexander Kozel. Er wollte an der Ablehnung festhalten, doch war die klare Mehrheit des Gemeinderats anderer Ansicht. Das Einvernehmen wurde erteilt. cb

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen