Stadt regelt „Waffenrecht“ fürs Peter-und-Paul-Fest

Bretten

Bretten. Für das Peter-und-Paul-Fest vom 30. Juni bis 3. Juli hat die Stadt Bretten wieder eine Polizeiverordnung erlassen, die von Donnerstag, 29. Juni, bis Dienstag, 4. Juli, gilt und in der Dinge wie der Lärmschutz oder die Sperrzeiten geregelt sind. Ein Aspekt ist laut Mitteilung das Waffenrecht. Wer auf dem Fest mittelalterliche Waffen tragen wolle, müsse zwingend Mitglied einer Gruppe/eines Vereins innerhalb der Vereinigung Alt-Brettheim beziehungsweise Inhaber einer gültigen PuP-Karte sein. Diese Waffen, so die Stadtverwaltung, dürften auf dem Festgelände nur während der Zeit des Festes geführt werden. Ebenso werde auf den sorgfältigen und sachgerechten Umgang mit den Waffen hingewiesen. pm

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