Muss 17-Jähriger für Einsatzkosten aufkommen?

Baden-Württemberg

Ein 17-Jähriger ruft im Netz dazu auf, am Freitagabend zur Neckarwiese in Heidelberg zu kommen und diese zu „zerreißen“. Muss er nun für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen?

Nach dem Krawall-Aufruf waren noch mehr Einsatzkräfte der Polizei zur Neckarwiese in Heidelberg gekommen.

Nach dem Krawall-Aufruf waren noch mehr Einsatzkräfte der Polizei zur Neckarwiese in Heidelberg gekommen.

(Foto: dpa/Fabian Geier)

Nach einem Aufruf zu Randale auf der Heidelberger Neckarwiese über die Video-App Tiktok muss ein 17-Jähriger möglicherweise für Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen. Man habe eine Gefährderansprache bei dem Jugendlichen durchgeführt und ihm die weitreichenden Konsequenzen seines Videoposts aufgezeigt, teilte die Polizei am Samstag mit. „Die entstehenden Mehrkosten aus dem erhöhten Polizeikräftebedarf könnten ihm zudem in Rechnung gestellt werden.“ Er sei auch als Minderjähriger nur bedingt schuldunfähig, möglicherweise seien auch die Eltern haftbar, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage.

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