Gericht: Land hat Gestaltungsspielraum überschritten

Baden-Württemberg

Wie schnell Rettungsdienst und Notarzt eintreffen, kann über Leben und Tod entscheiden. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Neuregelung vor drei Wochen kassiert – jetzt liefert er die Begründung.

Wie schnell müssen Rettungswagen und Notärzte im Land am Einsatzort sein? Eine neue Regelung ist jetzt gekippt.

Wie schnell müssen Rettungswagen und Notärzte im Land am Einsatzort sein? Eine neue Regelung ist jetzt gekippt.

(Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach)

Bis August lautete die Regelung: Die Retter in Baden-Württemberg müssen binnen zehn, höchstens 15 Minuten am Einsatzort sein, und das in 95 Prozent der Fälle. Weil diese Formulierung im Gesetz sehr schwammig ist und angesichts steigender Einsatzzahlen und Personalmangels grundsätzlich mit den 15 Minuten gerechnet wurde, schritt das Innenministerium ein. Seither galten zwölf Minuten.

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