Halter von E-Scootern sollen für Schäden haften
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg will die Haftungsregeln für E-Scooter verschärfen. Künftig sollen auch die Halter für einen Schaden aufkommen müssen – denn die elektrischen Roller sind an vielen Unfällen beteiligt.
Wild geparkte E-Roller verursachen immer wieder Unfälle.
(Foto: Andreas Rosar / Fotoagentur-Stuttgart)
Für die einen sind E-Roller die ultimative Art der Fortbewegung, für die anderen ein Ärgernis – gerade dann, wenn sie im Weg herum liegen. Für viele Juristen sind E-Roller ein Fremdkörper im Straßenverkehrsrecht, vor allem dann, wenn es um die Haftung bei Unfällen geht. Anders als die Halter von Autos haften die Halter von E-Rollern nicht automatisch für einen Schaden. Das will Baden-Württemberg nun ändern.
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