Zu diesen Uhrzeiten ist die Nutzung verboten

Wissen

Wer jetzt im Herbst das Laub mit einem Blasgerät entfernen will, sollte die gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungszeiten kennen.

Achtung, der Laubbläser darf nur zu diesen Zeiten zum Einsatz kommen.

Achtung, der Laubbläser darf nur zu diesen Zeiten zum Einsatz kommen.

(Foto: Stefan Werner / shutterstock.com)

Die Nutzung von besonders lauten Geräten wie Rasenmähern, Laubbläsern oder Grastrimmern ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Sie soll sicherstellen, dass es in Wohngebieten nicht zu übermäßigen Lärmbelästigungen kommt.

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