Zu diesen Uhrzeiten ist die Nutzung verboten
Wissen
Wer jetzt im Herbst das Laub mit einem Blasgerät entfernen will, sollte die gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungszeiten kennen.
Erstellt: 21.10.2025, 14:10 Uhr
Achtung, der Laubbläser darf nur zu diesen Zeiten zum Einsatz kommen.
(Foto: Stefan Werner / shutterstock.com)
Die Nutzung von besonders lauten Geräten wie Rasenmähern, Laubbläsern oder Grastrimmern ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Sie soll sicherstellen, dass es in Wohngebieten nicht zu übermäßigen Lärmbelästigungen kommt.
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