Was tun mit dem leeren Kinderzimmer?

Wissen

Manche Eltern konservieren es mit musealem Eifer, andere schaffen sofort Platz für Neues. Warum man dabei auch an die Steuer denken sollte.

Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.

Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.

(Foto: dpa/Rolf Vennenbernd)

Anderswo wird kurzer Prozess gemacht, sobald der Nachwuchs das Haus verlässt, um für Studium oder Ausbildung in eine andere Stadt zu ziehen. Da nimmt entweder der jüngere Bruder, der schon immer ein Auge auf das größere Zimmer geworfen hatte, den Raum umgehend in Beschlag. Der Vater baut dort seine heißgeliebte Modelleisenbahn auf, für die zuvor nur im Keller Platz war. Oder die Mutter funktioniert den Raum kurzerhand zum Bügelzimmer um. Im alten Kinderzimmer erinnert dann nichts mehr an seinen früheren Bewohner – und wenn der doch mal heimkommt, über Weihnachten etwa, kann er auf dem Gästesofa nächtigen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen