Zweifelhafte Tricks der Inkassofirmen

Wirtschaft

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, bei mutmaßlich ungerechtfertigten Forderungen von Parkraumbewirtschaftern und Inkassounternehmen Widerspruch einzulegen.

Immer mehr  private Parkplätze etwa vor Supermärkten werden von Drittfirmen überwacht. Diese sind gehalten, ihre Bedingungen schon am Eingang deutlich zu machen.

Immer mehr private Parkplätze etwa vor Supermärkten werden von Drittfirmen überwacht. Diese sind gehalten, ihre Bedingungen schon am Eingang deutlich zu machen.

(Foto: /Matthias Schiermeyer)

Sie sind die Wegelagerer der Gegenwart: In Kooperation mit Inkassounternehmen gehen Parkraumbewirtschafter rigoros gegen Autofahrer vor, wenn diese auf privaten Stellflächen oder Kundenparkplätzen die Parkzeit überschritten oder keine Parkscheibe ausgelegt haben. Immer mehr Supermärkte zum Beispiel lassen die Firmen für sich arbeiten. Diese erheben teils drakonische „Vertragsstrafen“ unter Androhung erhöhter Kosten und der „gerichtlichen Geltendmachung“. Doch gibt es mitunter gute Chancen gegenzuhalten. Nicht jedes Knöllchen sei zulässig, heißt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wo immer neue Beschwerdefälle auflaufen.

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