Zu schnell? Karlsruhe prüft Weg zum Heizungsgesetz
Wirtschaft
Nicht nur inhaltlich war das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung umstritten. Auch der zügige Ablauf stand in der Kritik. Karlsruhe soll klären: Gibt es für Gesetzgebungsverfahren ein «Tempolimit»?
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung.
(Foto: Uli Deck/dpa)
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht nimmt die parlamentarischen Abläufe hinter dem umstrittenen Heizungsgesetz der Ampel-Regierung unter die Lupe. Es gehe im Kern um die Frage: "Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?", sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. "Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?"
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen