Kein Fremdpersonal im Schlachthof: Karlsruhe weist Klage ab

Wirtschaft

In Fleischbetrieben dürfen in der Regel nur direkt angestellte Mitarbeiter Tiere schlachten, zerlegen und das Fleisch verarbeiten. Eine Klage gegen das Fremdpersonal-Verbot scheitert in Karlsruhe.

Geklagt hatte ein Unternehmen, dass sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. (Archivbild)

Geklagt hatte ein Unternehmen, dass sich auf die Zerlegung von Schweineköpfen spezialisiert. (Archivbild)

(Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)

Karlsruhe - Am Bundesverfassungsgericht ist eine Klage gegen die in der Corona-Pandemie verschärften Vorschriften gegen Personalmissstände in der Fleischindustrie gescheitert. Laut Gericht hatte sich ein Unternehmen, das Schweineköpfe zerlegt, unter anderem gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit nach Karlsruhe gewandt. Der Kläger sah sich demnach vor allem in seiner im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt. 

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