Soforthilfe: Land will das „Maximale“ für Firmen tun

Wirtschaft

Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs zu den Corona-Hilfen will Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut noch keine festen Zusagen abgeben. Die Opposition macht Druck.

Pandemie im  Lebensmittelgeschäft – auch der Handel war von den Beeinträchtigungen in der Coronazeit massiv betroffen.

Pandemie im Lebensmittelgeschäft – auch der Handel war von den Beeinträchtigungen in der Coronazeit massiv betroffen.

(Foto: /Tobias Hase)

Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. Oktober – mit Niederlagen für die Landeskreditbank in fünf Musterverfahren – geben die Richtung vor: Ein großer Teil der Rückforderungen zur Soforthilfe Corona durch die L-Bank ist unrechtmäßig erfolgt. Dies betrifft in erster Linie die damaligen Bewilligungsbescheide auf Basis einer Richtlinie des Wirtschaftsministeriums vom 22. März 2020, während eine Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2020 vor Gericht eher entlastend für das Land gewertet wird. Trotz der klaren VGH-Urteile will die Landesregierung den davon betroffenen Kleinunternehmen und Selbstständigen noch keine konkreten Zusagen machen, dass sie die damalige Hilfsleistung behalten können.

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