Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten
Wirtschaft
In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Verbraucher zusätzliche Angebote – andere nicht. Das Oberlandesgericht Bamberg entscheidet im Fall Netto, ob das erlaubt ist.
Discounter Netto bietet Kunden in seiner App zusätzliche Rabatte an. (Symboldbild)
(Foto: Jens Büttner/dpa)
Bamberg/Berlin - Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Rainer Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem "klaren Fall" und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am späten Nachmittag verkündet werden.
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