Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein – Geldzahlung
Wirtschaft
Die Marktmacht von Amazon ist riesig: Etwa 60 Prozent des Online-Handels in Deutschland entfallen auf den US-Konzern. Jetzt geht das Kartellamt gegen Amazon vor.
Amazon wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.
(Foto: dpa/Rolf Vennenbernd)
Wegen rechtswidriger Preisvorgaben hat das Bundeskartellamt den Online-Händler Amazon zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verpflichtet. Außerdem muss das Unternehmen seine Preisvorgaben einschränken, wie die Behörde in Bonn mitteilte. Seine Preismechanismen für andere Firmen, die auf der Amazon-Webseite verkaufen, darf Amazon künftig nur noch in bestimmten Ausnahmen einsetzen.
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