Gericht verurteilt „heimliche Ausspähung“ von Häusern und Gärten
Wirtschaft
Besitzer müssen weltweit zugängliche Bilder ihrer Grundstücke nicht hinnehmen. Die persönliche Lebensweise wird laut Richtern offengelegt. Außerdem gibt es Sicherheitsbedenken.
Für Satellitenbilder gibt es bislang keine feste Routine zur Unkenntlichmachung. Betroffene können die Aufnahme aber über Google Maps als Problem melden.
(Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn/dpa)
Was nutzen hohe Hecken, wenn es Satelliten gibt? Deren Aufnahmen zeigen noch die letzte Ecke des Gartens. Ähnlich dürfte auch ein Familienvater gedacht haben, der mit seiner Frau und den Kindern in Frankfurt am Main wohnt. Er will Luftbildaufnahmen der Online-Dienste Google Earth und Google Maps nicht hinnehmen, die das Grundstück an seinem Haus zeigen. Die Bilder ließen nicht nur Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise zu, es werden auch „potenzielle sicherheitsrelevante Zugänge zum Grundstück offengelegt“, urteilten die Richterinnen und Richter des Landgerichts Frankfurt – und untersagten Google die Veröffentlichung der Bilder (Aktenzeichen 2-03 O 388/25).
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