Gericht: Lufthansa muss Condor-Gäste nicht bevorzugen

Wirtschaft

Lange konnten Condor-Passagiere auf Vorzugskonditionen bei der Lufthansa bauen. Nach dem Ende des Programms stritten sich die Airlines vor Gericht - das jetzt für Klarheit sorgt.

Lufthansa und Condor konkurrieren am Frankfurter Flughafen.

Lufthansa und Condor konkurrieren am Frankfurter Flughafen.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Düsseldorf - Die Lufthansa muss Passagiere des Konkurrenten Condor auch weiterhin nicht zu Vorzugskonditionen ans Drehkreuz Frankfurt bringen. Nach mehreren Entscheidungen im Eilverfahren hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in der Hauptsache entschieden. Der zuständige Senat hat eine entsprechende Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt, wie eine Justizsprecherin bestätigt (Az.: VI -Kart 7/22). 

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