Corona Soforthilfe: Mitwirkung war zwingend

Wirtschaft

Die juristische Aufarbeitung der Corona Soforthilfen geht voran: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entscheidet in zwei Musterverfahren für die L-Bank und gegen die Kläger.

Auch Hotels waren erheblich von den Corona-Lockdowns beeinträchtigt.

Auch Hotels waren erheblich von den Corona-Lockdowns beeinträchtigt.

(Foto: IMAGO/Funke Foto Services)

Im baden-württembergischen Dauerstreit um die 2020 gewährten Corona-Soforthilfen stützt das Verwaltungsgericht Karlsruhe die L-Bank in zwei Musterverfahren. Die Landesförderbank hatte die Unterstützung mit 9000 Euro beziehungsweise 3540 Euro jeweils widerrufen, weil sich ein Apartmenthotel-Betreiber und eine freiberufliche Sängerin nicht an der nachträglichen Überprüfung beteiligt hatten. Das Gericht wies deren Klagen gegen den Widerruf zurück – das Vorgehen des Finanzinstituts wurde für rechtmäßig erklärt.

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