Check24 verzichtet auf Preisklauseln bei Energieversorgern

Wirtschaft

Das Bundeskartellamt ist gegen das Portal Check24 vorgegangen – wegen umstrittener Klauseln in Verträgen mit Energieversorgern. Diese dürfen ihre Tarife künftig auch anderswo günstiger anbieten.

Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt.

Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Bonn - Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit. 

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