Check24 verzichtet auf Preisklauseln bei Energieversorgern
Wirtschaft
Das Bundeskartellamt ist gegen das Portal Check24 vorgegangen – wegen umstrittener Klauseln in Verträgen mit Energieversorgern. Diese dürfen ihre Tarife künftig auch anderswo günstiger anbieten.
Das Portal Check24 wird in Deutschland von vielen Verbrauchern genutzt.
(Foto: Matthias Balk/dpa)
Bonn - Das Vergleichsportal Check24 darf Energieversorger vertraglich nicht daran hindern, ihre Strom- und Gastarife über andere Vergleichsportale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten. Nach dem Einschreiten des Bundeskartellamts verpflichtete sich das Unternehmen, künftig auf die Nutzung von Preisparitäts-, Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln zu verzichten. Das teilten Check24 und die Behörde mit.
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