Bundesgerichtshof prüft Urheberschutz für USM-Designmöbel

Wirtschaft

Vor Gericht kämpft USM für einen Urheberschutz für sein bekanntes Möbelsystem. Nach einem Schlenker über den EuGH liegt das Verfahren wieder in Karlsruhe. Dort wird es wohl noch nicht enden.

Am BGH geht es um das bekannte modulare Möbelsystem "USM Haller".

Am BGH geht es um das bekannte modulare Möbelsystem "USM Haller".

(Foto: Christian Charisius/dpa)

Karlsruhe - Das Möbelsystem "USM Haller" gilt als Designklassiker – aber sind die Regale und Sideboards auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Hersteller USM und einem Konkurrenten aus Nürnberg, mit dem sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt hat. Eine Entscheidung soll am 2. Juli fallen. (Az. I ZR 96/22)

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen