BFH schützt Arbeitnehmer bei Abschiedsfeiern vor dem Fiskus

Wirtschaft

Bis 2039 werden über 13 MiIlionen Babyboomer in die Rente gehen - damit stehen Deutschlands Firmen millionenfache Abschiedsfeiern bevor. Der Bundesfinanzhof schützt künftige Rentner vor dem Fiskus.

Der letzte Akt des Arbeitslebens vor der Rente ist die Abschiedsfeier - und die kann je nach Firma teuer sein. Der Bundesfinanzhof schützt die Verabschiedeten vor dem Zugriff des Finanzamts. (Symbolbild)

Der letzte Akt des Arbeitslebens vor der Rente ist die Abschiedsfeier - und die kann je nach Firma teuer sein. Der Bundesfinanzhof schützt die Verabschiedeten vor dem Zugriff des Finanzamts. (Symbolbild)

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

München - Der Bundesfinanzhof schützt die Millionenschar der Babyboomer auch bei aufwändiger Verabschiedung aus dem Arbeitsleben vor dem drohenden Zugriff des Finanzamts: Arbeitnehmer müssen die Kosten ihrer Abschiedsfeiern nicht als Arbeitslohn versteuern, wenn ihre jeweilige Firma die Feier veranstaltet. Das hat der sechste BFH-Senat entschieden. 

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