BFH: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen
Wirtschaft
Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der Bundesfinanzhof rügt in einer neuen Entscheidung Bund und Finanzbehörden deutlich.
Der Breitensport im Verein ist von der Umsatzsteuer befreit - doch das ist laut höchstrichterlichem Urteil rechtswidrig. (Symbolbild)
(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
München - Deutschlands Sportvereinen drohen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Umsatzsteuern: In einer neuen Entscheidung hat das höchste deutsche Finanzgericht bekräftigt, dass die Mitgliedsbeträge der Vereine "steuerbar" seien. Gleichzeitig üben die Münchner Bundesrichter in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung Kritik an Bundesregierung und Finanzämtern, weil diese vorangegangene ähnliche Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs bislang ignoriert haben.
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