BFH : Luxusgut-Verkauf kann steuerfrei sein

Wirtschaft

Die Spekulationssteuer soll verhindern, dass Wohlhabende mit kurzfristigem An- und Verkauf von Immobilien oder anderem Besitz steuerfrei Geld scheffeln. Doch das gilt nicht für alle Luxusgüter.

Wohnmobile können höhere sechsstellige Summen kosten und sind nicht für jedermann erschwinglich. (Symbolbild)

Wohnmobile können höhere sechsstellige Summen kosten und sind nicht für jedermann erschwinglich. (Symbolbild)

(Foto: Martin Schutt/dpa)

München - Deutschlands höchstes Finanzgericht macht den Besitzern teurer Wohnmobile und anderer Luxusgüter Hoffnung: Die Finanzämter dürfen auch kurzfristige An- und Wiederverkäufe nicht unbedingt mit der Spekulationssteuer belegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Im konkreten Einzelfall ging es um ein 323.000 Euro teures Wohnmobil, welches ein sächsisches Ehepaar innerhalb weniger Monate ge- und verkauft hatte. Im Prinzip würde die Entscheidung jedoch auch für Jachten, Privatflugzeuge und andere Dinge gelten, wie Jens Reddig, Richter am 9. BFH-Senat erläuterte.

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