Urnenerdgrab: Gebühr festgeschrieben
Wiernsheim
Wiernsheim. Eine „Überlassung eines Urnenerdgrabes in einem Reihengrab“ fehlt bisher im Gebührenverzeichnis der Gemeinde Wiernsheim. Die Verwaltung hat Abhilfe geschaffen und mit Zustimmung des Gemeinderats die „Überlassung eines Urnenerdgrabes als Reihengrab“ eingefügt, wofür 1160 Euro veranschlagt werden. Dies entspreche der Hälfte der Gebühr für eine Bestattung in einem Reihengrab. oda
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