Mord? Anwältinnen wollen sich äußern
Wiernsheim
Prozess um die Wiernsheimer Geldautomaten-Sprenger wartet am fünften Verhandlungstag neben Anträgen auch mit einer Überraschung auf. Feststeht, dass alle drei Angeklagten voll schuldfähig sind. Urteile werden voraussichtlich Mitte Juli erwartet.

Bei der Geisterfahrt eines der Angeklagten ist ein Mensch zu Tode gekommen. Foto: Archiv
Wiernsheim/Karlsruhe. Unmittelbar vor Ende des fünften Verhandlungstages im Prozess gegen die Wiernsheimer Automaten-Sprenger kündigten die Anwältinnen des zusätzlich wegen Mordes angeklagten Fahrers des Fluchtfahrzeugs eine Erklärung an. Am Freitag wollen sie sich im Namen ihres Mandanten nun also doch noch zu den Anschuldigungen äußern. Außerdem stehen dann noch Entscheidungen zu Beweisanträgen aus, die ebenfalls von den beiden Rechtsanwältinnen des 30 Jahre alten Niederländers gestellt wurden, der auf der Flucht als Geisterfahrer auf der Autobahn einen Unfall verursacht hat, bei dem Tage später der Beifahrer des entgegenkommenden Transporters verstorben ist.
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